Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Die Bürgschaftsbank Hessen unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder als bestehendes Unternehmen durch die direkte Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt die Erstprüfung für Ihren Kredit und übergibt Ihnen die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln.

Sie erhalten die Bürgschaft für

  • Neu-/Franchisegründungen,
  • tätige Beteiligungen (Teilhabe an einem bestehenden Unternehmen),
  • Übernahme (Kauf) von Betrieben,
  • Betriebserweiterungen/-verlagerungen,
  • Anlageinvestitionen (Immobilienerwerb, Bauvorhaben, Einrichtungen, Maschinen),
  • Warenlager, Betriebsmittel, Avalkredite.
  • Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages bei Investitionen und bis zu 60 Prozent für Betriebsmittel. Unternehmen, die vor höchstens 5 Jahren gegründet oder übernommen wurden, erhalten maximal 80 Prozent.
  • Der Fremdkapitalbedarf kann für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen bis zu EUR 450.000, bei Unternehmensnachfolgen und bestehenden Unternehmen bis zu EUR 650.000 betragen.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte direkt an die Bürgschaftsbank Hessen GmbH.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die noch keine Hausbank für die Finanzierung ihrer Geschäftsidee gefunden haben oder deren Geschäftsaufnahme noch nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, sowie
  • bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe
  • mit Sitz oder Investitionsort in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

einen aussagekräftigen Geschäftsplan vorlegen und

bankübliche Sicherheiten stellen, soweit dies möglich ist.

Bestandsunternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre bereits bestehende Bankverschuldung beläuft sich auf höchstens EUR 500.000.
  • Sie besitzen laut letztem Jahresabschluss ein positives Eigenkapital.
  • Sie konnten beziehungsweise können ausreichende Erträge erwirtschaften.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bürgschaftsbank Hessen GmbH

65189 Wiesbaden

0611 15070

bb-h.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bürgschaft ohne Bank (BoB) von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,.