Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)
Worum es geht
Wenn Ihr Unternehmen Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres Digitalisierungsprojekts durch Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
Beratungsprojekte, die darauf ausgerichtet sind, betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren und für deren Nutzung geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln;
Implementierungsprojekte zur Umsetzung
- neuer Organisationsmethoden im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Organisationsinnovation),
- neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Prozessinnovation);
- Schulungsprojekte für die notwendige Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit einem Implementierungsprojekt.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Der Umfang der Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Beratungsprojekte höchstens EUR 50.000,
- für Implementierungsprojekte höchstens EUR 250.000,
- für Schulungsprojekte höchstens EUR 50.000.
- Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.
- Lassen Sie sich bitte vor der Antragstellung bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) beraten.
- Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen nach Bestätigung der fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) und vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Ergebnisse der Beratungsprojekte müssen der brandenburgischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens zugutekommen.
- Sie können die Förderung für höchstens 2 parallellaufende Vorhaben erhalten.
- Sie müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte im Land Brandenburg belassen, es sei denn, sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Güter.
Ihr Projekt soll innerhalb des folgenden Zeitraums durchgeführt werden:
- Beratungsprojekte: bis zu 6 Monate,
- Implementierungsprojekte: bis zu 2 Jahre,
- Schulungsprojekte: bis zu 6 Monate.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) von Bundesministerium für W.