Brandenburg-Kredit Pflege
Worum es geht
Wenn Sie in Brandenburg in stationäre Einrichtungen oder ambulante Angebote für Pflegebedürftige investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen Darlehen, wenn Sie in stationäre Einrichtungen für Pflegebedürftige oder in gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanter Pflege und Betreuung investieren.
Sie erhalten das Darlehen für
- den Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten,
- den Neubau und Umbau von Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanter Pflege und Betreuung,
- Umbau- oder Anbaumaßnahmen in stationären Einrichtungen, damit dort fachliche Weiterentwicklungen zum Tragen kommen können,
- die Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen oder für betriebsnotwendige bauliche und sinnvolle energetische Sanierungen in stationären Einrichtungen,
- Digitalisierungsmaßnahmen.
- Sie bekommen ein Darlehen von EUR 50.000 im ambulanten und EUR 200.000 im stationären Bereich bis maximal EUR 2 Millionen, wenn Ihre Einrichtung im Investitionsprogramm Pflege (IVP) gefördert wird.
- Reichen Sie Ihren Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund sowie alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich der Kirchen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Brandenburg-Kredit Pflege von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, .