Bildungsreferenten-Programm (BiRef)
Worum es geht
Wenn Sie als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe eine hauptberuflich tätige Bildungsreferentin oder einen hauptberuflich tätigen Bildungsreferenten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit, die sozialpädagogische Hilfen anbietet, um die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration junger Menschen zu fördern.
Sie erhalten die Förderung für Personalkosten für hauptberuflich tätige Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten der Jugendverbände und überregionaler Zusammenschlüsse anerkannter Träger der freien Jugendarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der anerkannten Personalkosten.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme und spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe oder ihre Zusammenschlüsse.
Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent bei einem Jugendverband nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:
- Planung, Durchführung und Auswertung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildungsarbeit sowie von Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Kräfte des jeweiligen Jugendverbandes,
- jugendpolitische und pädagogische Beratung der ehren- und hauptamtlichen Kräfte,
- Beratung zu organisatorischen, fachlichen und politischen Fragen,
- Organisationsentwicklung,
- Öffentlichkeitsarbeit.
Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent bei einem überregionalen oder landesweiten Zusammenschluss der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt dessen überverbandliche oder trägerübergreifende Aufgaben, insbesondere:
- Konzeptions- und Qualitätsentwicklung,
- Beratung und Begleitung,
- Bildungsarbeit,
- Kooperation und Koordination und Öffentlichkeitsarbeit,
- Organisation, Verwaltung, Dokumentation und Berichtswesen.
- Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent verfügt über die erforderliche berufliche Qualifikation (Hochschulabschluss mit pädagogischer Ausrichtung).
- Die von Ihnen zu besetzende Stelle umfasst mindestens eine halbe Vollzeitstelle.
- Sie haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
70173 Stuttgart
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bildungsreferenten-Programm (BiRef) von Bundesministerium für Wirtschaft und Kli.