Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Betriebsberatung zu Fragen der Unternehmensführung sowie zum Produkt- und Kommunikationsdesign in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen, wenn Sie eine Betriebsberatung durch eine externe Beraterin oder einen externen Berater benötigen.

Sie bekommen die Förderung im Mittelstandberatungsprogramm für

  • Beratungen über strategische, wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen der Unternehmensführung sowie
  • Beratungen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 500,00 pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden. Innerhalb von 3 Jahren sind je Unternehmen maximal 15 Tagewerke förderfähig.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beauftragung der Beraterin oder des Beraters an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Die Beratungsmaßnahmen müssen in Ihren rheinland-pfälzischen Betriebsstätten oder Niederlassungen durchgeführt werden und deren Ergebnisse müssen dort zum Einsatz kommen.

Die externen Beratungsleistungen sind von

Hochschullehrenden,

Forschungseinrichtungen oder

Beratungsunternehmen

durchzuführen, die (beziehungsweise deren Personal) über die erforderlichen Qualifikationen und über ausreichende berufliche Erfahrungen verfügen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen im Bereich der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur,
  • Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden,

Unternehmen in Schwierigkeiten sowie

Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben.

Nicht förderfähig sind Beratungen, die sich überwiegend auf

  • Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,
  • den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen,

die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten oder

das Management auf Zeit

beziehen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

55116 Mainz

06131 61721333

www.isb.rlp.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungspro.

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