Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Wachstumsfonds Bayern 2
Worum es geht
Wenn Sie als bayerisches Start-up in weitere innovative Wachstumsvorhaben investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Wachstumsfonds Bayern 2 Beteiligungskapital erhalten.
Der Wachstumsfonds Bayern 2 unterstützt in Kooperation mit mindestens einer Privatinvestorin oder einem Privatinvestor Sie als junges, innovatives und wachstumsorientiertes Start-up nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen bei der Finanzierung von weiteren Wachstumsvorhaben.
Sie erhalten das Beteiligungskapital für Investitionen und Betriebsmittel im Rahmen folgender Innovationsvorhaben:
- (Weiter-)Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen zur Verbreiterung des Produkt- und Leistungsangebots inkl. deren Markteinführung,
- Durchführung klinischer Studien im Life-Science-Bereich,
- Ausbau Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien,
- weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exitstrategien.
- Sie bekommen die Förderung normalerweise als offene und/oder typisch stille Beteiligung.
- Die Höhe der Beteiligung beträgt zwischen mindestens EUR 2 Millionen und höchstens EUR 8 Millionen. Das Geld wird in mehreren Tranchen je nach Fortschritt Ihres Innovationsvorhabens ausgezahlt.
- Bei einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einer 1. Beteiligungstranche einbehalten wird, ein gewinnabhängiges Entgelt und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.
- Der Wachstumsfonds Bayern 2 bleibt normalerweise Minderheitsgesellschafter und strebt keine Beteiligung am Management an.
- Ihren Beteiligungsantrag reichen Sie bitte zusammen mit einer Stellungnahme Ihrer Investorin oder Ihres Investors bei der Bayern Kapital GmbH ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Wachstumsfonds Bayern 2 beteiligt sich nur dann, wenn sich mindestens eine Privatinvestorin oder ein Privatinvestor zu gleichen Bedingungen und in gleicher Höhe an Ihrem Unternehmen beteiligt.
Sie müssen
- das Innovationsvorhaben in seinen wesentlichen Teilen selbst und in Bayern durchführen,
- das notwendige technische Fachwissen zur Entwicklung und Produktion der Innovationen und kaufmännische Kenntnisse nachweisen.
Ihr Innovationsvorhaben muss
technische marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen,
über ein ausgewogenes Chancen-/Risikoprofil verfügen und
- Ihren nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Ihre Leadinvestorin oder Ihr Leadinvestor muss Sie technisch und betriebswirtschaftlich betreuen und die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens überwachen.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
- Unternehmen in der Seed- und Seedfolgephase,
- Rüstungsgüter jeder Art,
- Tabakindustrie und -handel,
- Verwaltungs- und Bürogebäude für die nichtgewerbliche Nutzung,
- Müllverbrennung und Behandlung von toxischen Abfällen,
- Glücksspiele.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Wachstumsfonds Bayern 2 von Bundesminis.