Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften eine Ausfallgarantie benötigen, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Bürgschaftsbank Sachsen übernommen werden.

Die Bürgschaftsbank Sachsen übernimmt Ausfallgarantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen, wenn die Beteiligungen ohne Garantien nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande kommen würden.

Es werden vor allem Garantien für

  • die Mitfinanzierung von Existenzgründungen,
  • die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Innovationsprojekten, Kooperationen sowie

die Auszahlung von Gesellschaftern

  • übernommen.
  • Sie erhalten die Förderung als Ausfallgarantie. Die Beteiligung soll maximal EUR 1,25 Millionen (in begründeten Ausnahmefällen EUR 2,5 Millionen) betragen, wobei die Garantie 75 Prozent der Beteiligungssumme nicht übersteigen darf.
  • Anträge sind über eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH zu richten.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
  • Die Beteiligung muss die Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz erwarten lassen und von einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft gewährt werden.
  • Die Beteiligung hat in der Form der typisch stillen Gesellschaft zu erfolgen. Im Ausnahmefall kann auch eine Direktbeteiligung garantiert werden.
  • Eine Beteiligung darf nicht der Sanierung der Finanzverhältnisse dienen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

01309 Dresden

0351 44090

www.bbs-sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen von Bundesministerium für Wirt.