Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
Worum es geht
Wenn sich eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen beteiligt, kann die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen.
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an Ihrem kleinen und mittleren Unternehmen. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht zustande käme.
Gefördert werden Beteiligungen, die ein nachhaltig wettbewerbsfähiges Unternehmen schaffen oder sichern und die die Eigenkapitalbasis eines Unternehmens stärken oder dessen Finanzverhältnisse konsolidieren.
Sie können mit der Beteiligung vor allem folgende Vorhaben finanzieren:
- Kooperationen,
- Innovationsprojekte (auch die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte),
- Umstellung bei Strukturwandel,
- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,
- Existenzgründungen,
- Erbauseinandersetzungen,
- Unternehmensnachfolgen,
- in Ausnahmefällen das Ausscheiden von Gesellschaftern.
- Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Summe, mit der die Kapitalbeteiligungsgesellschaft sich an Ihrem Unternehmen beteiligt, und der vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für maximal 1 Jahr.
- Die mögliche Beteiligungssumme darf normalerweise EUR 1,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin und Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Beteiligung bis zu EUR 2,5 Millionen betragen.
- Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Ertragskraft Ihres Unternehmens und Ihre fachlichen und kaufmännischen Kompetenzen müssen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
- Die Laufzeit der garantierten Beteiligung soll ihrem Verwendungszweck entsprechen und darf 10 Jahre nicht überschreiten.
- Eine Beteiligung ist ausgeschlossen, wenn sie zur Sanierung Ihrer Finanzverhältnisse dienen soll.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz von Bundesministerium .