Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH
Worum es geht
Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an der Finanzierung von Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus beteiligen, kann die BGG Bayerische Garantiegesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.
Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft für mittelständische Beteiligungen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, wenn die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.
Die BGG übernimmt Beteiligungsgarantien vor allem für folgende Vorhaben:
- Kooperationen,
- Innovationsprojekte (auch Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte),
- Umstellung bei Strukturwandel,
- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,
- Existenzgründungen,
- Unternehmensnachfolgen.
- Die BGG kann Sie auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern oder für Warenlageraufstockungen bei expandierenden Unternehmen fördern.
- Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf die Entgelte aus der Beteiligung ab.
Die Beteiligung soll
- nicht mehr als EUR 1 Million betragen, in Ausnahmefällen bis EUR 2,5 Millionen,
- die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals nicht übersteigen,
- eine Laufzeit haben, die ihrem Verwendungszweck entspricht, normalerweise bis zu 10 Jahre.
- Anträge der begünstigten Unternehmen auf Übernahme einer Garantie leiten Sie als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen weiter.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Bayern, die wirtschaftlich und rechtlich selbstständig sind.
- Die Ertragskraft des Unternehmens sowie die fachlichen und kaufmännischen Eigenschaften der Unternehmensführung müssen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen
80539 München
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH von Bundesministe.