Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen oder Existenzgründerin und Existenzgründer Ihre Eigenkapitalbasis erhöhen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung bekommen.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) Rheinland-Pfalz stellt Ihnen als Unternehmen oder Existenzgründerin und Existenzgründer Beteiligungskapital zur Verfügung, damit Sie Ihre Eigenkapitalbasis erhöhen können.

Mit dem Beteiligungskapital können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Neuerrichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung Ihres Unternehmens,
  • Existenzgründung und Unternehmensübernahme,
  • Entwicklung und Einführung neuer Technologien sowie innovativer Produkte und Verfahren bei etablierten Unternehmen
  • Betriebsmittel.
  • Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung.
  • Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 bis normalerweise maximal EUR 1,5 Millionen. Bei innovativen Vorhaben bekommen Sie bis zu EUR 100.000 und als Existenzgründerin oder Existenzgründer maximal EUR 250.000.
  • Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal 10 Jahre.
  • Die Beteiligung darf das vorhandene Eigenkapital Ihres Unternehmens nicht übersteigen (Eigenkapitalparität).
  • Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz sichert jede stille Beteiligung der MBG mit einer Garantie über 70 Prozent der Beteiligungssumme ab.
  • Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) Rheinland-Pfalz mbH, c/o Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen oder Existenzgründer sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks, die nicht mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen und deren Umsatz EUR 50 Millionen (in Ausnahmefällen bis zu EUR 75 Millionen) im letzten Wirtschaftsjahr vor Antragstellung nicht überschreitet.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihr Investitionsort muss in Rheinland-Pfalz liegen.

Für die Innovationsförderung muss Ihr Vorhaben

  • zur Entwicklung oder Markteinführung eines neuen Produkts oder Verfahrens dienen,
  • ein technisches oder finanzielles Risiko aufweisen,

mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen und

  • ohne die Beteiligung nicht oder nicht rechtzeitig verwirklicht werden können.
  • Sie bekommen die Förderung normalerweise nicht, wenn sie der Sanierung der Finanzverhältnisse Ihres Unternehmens dient.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)

55116 Mainz

06131 629155

www.mbg-rlp.info

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz von.