Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Personal abbauen müssen und die Gründung einer Transfergesellschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert zusätzlich zur Förderung der Arbeitsagentur die Kosten für Personal für Beratung (herausgehobene Projektmitarbeit) und flankierende Tätigkeiten (Projektmitarbeit) im Rahmen einer Transfergesellschaft.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber

maximal EUR 6.300 pro Stelle und Monat für Personal für herausgehobene Projektmitarbeit und

maximal EUR 6.060 pro Stelle und Monat für Personal für Projektmitarbeit.

Die Förderung ist auf 12 Monate begrenzt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe führt die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B. vor Antragstellung gemeinsam mit der Regionalagentur, dem Transferträger, dem abgebenden Unternehmen und der Arbeitsagentur ein Erstgespräch.

In der 2. Stufe erfolgen die Antragstellung und Beratung über die zuständige Regionalagentur und die G.I.B. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben,
  • von Insolvenz bedroht beziehungsweise insolvent sind,
  • sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihre Antragsbrechtigung nachweisen.
  • Sie haben einen Transfersozialplan abgeschlossen.
  • Bevor die Fördermittel ausgezahlt werden, muss ein vermittlungsorientiertes Projektkonzept vorgelegt werden.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

G.I.B. – Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH

46238 Bottrop

+49 2041 767-0

gib.nrw.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften) von Bundesministeri.

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