Berufliche Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt

Niedersächsisches Justizministerium

Worum es geht

Wenn Sie in Niedersachsen für Inhaftierte Maßnahmen zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung bei der Durchführung von Maßnahmen für Inhaftierte, durch die die individuellen Fähigkeiten der Inhaftierten gestärkt werden und die Wahrscheinlichkeit ihrer Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft erhöht wird. Dies erfolgt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Kompetenzstärkung vor allem in folgenden Bereichen:

  • digitale Kompetenzen,
  • berufliche, berufsvorbereitende oder schulische Kompetenzen,
  • sprachliche Kompetenzen,
  • soziale Kompetenzen,
  • Alltags- und Problembewältigungskompetenzen (Tagesstrukturierung, sinnvolle Freizeitgestaltung, gesunde Lebensführung sowie Analyse und Aktivierung des sozialen Netzwerkes).
  • Außerdem können Sie eine Förderung für Modellprojekte bekommen, wenn diese sich durch neue Ansätze im Hinblick auf die Zielgruppe, Konzeption, Prozesse, Techniken, Strukturen oder Finanzierung auszeichnen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ normalerweise bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben und im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 30 Monaten.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Terminen bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Inhaftierte, die Sie in Absprache mit den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen auswählen und die in ungefähr 6 Monaten entlassen werden.
  • Der Ort der Durchführung Ihres Projekts muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen, Ihre Betriebsstätte und der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sollen in dem jeweiligen Gebiet liegen.
  • Sie müssen im Projektzeitraum 12 Plätze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer besetzen.
  • Ihr Projekt muss in enger Zusammenarbeit mit den Justizvollzugseinrichtungen durchgeführt werden. Die jeweilige Justizvollzugseinrichtung muss Ihr Projektkonzept sowie die Einzelmaßnahmen befürworten.
  • Sie müssen für das Vorhaben geeignet sein und zuverlässig im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss sichergestellt sein.
  • Bei Antragstellung müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nachweisen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

30177 Hannover

+49 511 30031-0

www.nbank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Berufliche Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesel.