Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler zur beruflichen Orientierung.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Fördergegenstand 1: Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO),
  • Fördergegenstand 2: Projektdurchführung von „komm auf Tour“,
  • Fördergegenstand 3: „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ und
  • Fördergegenstand 4: Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für
  • Fördergegenstand 1 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 90.000 pro Haushaltsjahr,
  • Fördergegenstand 2 bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 30.000,
  • Fördergegenstand 3 pauschal EUR 13.000,
  • Fördergegenstand 4 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 135.000 pro Haushaltsjahr.
  • Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Fördergegenstand 1, Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO):

  • Die Tätigkeit in Ihren Regionalen Koordinierungsstellen für Berufliche Orientierung muss alle allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der jeweiligen Region umfassen.
  • Die in den Regionalen Koordinierungsstellen für Berufliche Orientierung arbeitenden Personen müssen fachlich qualifiziert sein und eine geeignete Berufsqualifikation vorweisen können; eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 5-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (vorzugsweise mit Ausbilderschein) oder einem Fach- oder Hochschulabschluss.

Fördergegenstand 2, Projektdurchführung von „komm auf Tour“:

Ihr Projekt muss sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 und 8 von Förderschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind ausgenommen), Oberschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien sowie berufsbildenden Schulen richten.

Fördergegenstand 3, „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“:

Ihr Vorhaben muss sich an Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 der allgemeinbildenden Schulen und an die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen richten.

Fördergegenstand 4, Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen:

Die als Koordinatorin und Koordinator arbeitenden Personen müssen fachlich qualifiziert sein und eine geeignete Berufsqualifikation vorweisen können – eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (vorzugsweise mit Ausbilderschein) oder einem Fach- oder Hochschulabschluss. Sie müssen auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit allen beteiligten Schulen arbeiten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörp.