Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Digitalisierung.
Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt zu den Schwerpunkten
Informations- und Kommunikationstechnik und
elektronische Systeme.
Auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik sind vor allem folgende Themen förderfähig:
- Hardware- und Softwareengineering,
- Daten- beziehungsweise Wissensmanagement,
- Mensch-Maschine-Kommunikation,
- Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
- Datennetze für intelligente Infrastrukturen (zum Beispiel Energie, Mobilität und andere),
- Automatisierung und intelligente Produktion,
- Kommunikationsnetze,
- technische Informationstechnologie-Dienstleistungen,
- Informationstechnologie-Sicherheit,
- Quantentechnologie.
Auf dem Gebiet der elektronischen Systeme sind vor allem folgende Themen förderfähig:
- Entwurf komplexer elektronischer und informationstechnologischer Systeme,
- Systemintegration,
- Fertigungstechnologien für elektronische Systeme,
- Nano-, Mikro-, Opto- und Leistungselektronik,
- Mikrosysteme,
- Sensorik, Aktorik,
- Mechatronische Systeme,
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
- Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen,
- Quantentechnologie.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
- Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.
- Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.
- Projektvorschläge richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger, der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Kontakt ausfnehmen.
- Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie
- sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP).
- Ihr Verbundvorhaben ist als mehrjähriges Projekt mit mehreren Partnern angelegt, das möglichst weite Teile einer Wertschöpfungs- und/oder Technologiekette abdeckt.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bayern Innovativ GmbH
90402 Nürnberg
+49 800-0268724 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:30 – 15:00 Uhr, Freitag 09:30 – 13:00 Uhr)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung von Bundesminis.