Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Förderart
Darlehen
Region
Bayern
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in die Energieeffizienz Ihrer Produktionsanlagen und -verfahren investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit der KfW Bankengruppe Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung oder Energieeffizienz bei Produktionsanlagen und -prozessen.

Sie bekommen die Förderung unter anderem für

Investitionen in die Anschaffung oder Modernisierung von

Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik,

Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik

  • elektrische Antriebe, Pumpen,
  • Prozesswärme,
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume,
  • Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse),
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,
  • Informations- und Kommunikationstechnik,
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
  • sowie für damit in Verbindung stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.
  • Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
  • Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf EUR 10 Millionen. Damit können Sie normalerweise bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben decken. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.
  • Den Energiekredit beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es gelten die Bestimmungen des Bayerischen Energiekreditprogramms.
  • Ihre Investitionen führen in der Programmvariante Energiekredit (EK5) zu mindestens 10 Prozent Energieeinsparung und in der Variante Energiekredit Plus (EK6) zu mindestens 30 Prozent Energieeinsparung.
  • Sie weisen die jeweilige Mindesteinsparung mit Produktdatenblättern, Herstellernachweisen oder Ähnlichem oder durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (zum Beispiel Gutachter, Berater, externes Planungsbüro, Anlagenhersteller) nach.
  • Ihr Vorhaben muss so weit vorbereitet sein, dass Sie nach der Förderzusage innerhalb eines Jahres damit beginnen können.
  • Ihr Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen.
  • Ihr Vorhaben muss mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • energieeffiziente Neubauten,
  • Fahrzeuge (außer selbstfahrende Arbeitsmaschinen),
  • Grundstückskosten,
  • Betriebs-, Finanzierungs- und Unterhaltskosten,
  • Vorhaben, die über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden,
  • Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen,
  • Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

LfA Förderbank Bayern

80539 München

+49 89 2124-0

lfa.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit von Bundesministerium für Wirt.

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