Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Worum es geht

Wenn Sie als Wirtschaftsorganisation und Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft Investitionen in eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes (überbetriebliche Aus- und Fortbildung).

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Erstausstattung,
  • Modernisierung der Ausstattung,
  • Grunderwerb und Erstellung von Gebäuden, Erwerb und Erweiterung von Gebäuden,
  • bauliche Modernisierung (Substanzerhaltung) und die Umgestaltung von Gebäuden.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 25 Prozent.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.
  • Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mindestens 30 Prozent.
  • Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln kumulieren.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 23 Berufliche Weiterbildung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben dient der Entwicklung oder der Erhaltung eines bedarfsgerechten und ausgewogenen Netzes überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder der Weiterentwicklung fachlicher Schwerpunkte in bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Baden-Württemberg.
  • Ihr Projekt ist fachlich begründet und entspricht den örtlichen Erfordernissen.
  • Vorrangig werden Maßnahmen gefördert, die Räumlichkeiten schaffen oder Bereichen zuzurechnen sind, die unmittelbar der Aus- und Fortbildung dienen oder in denen Maßnahmen, die eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglicht oder unterstützt werden.
  • Sie gewährleisten die ausreichende Auslastung der Einrichtung.
  • Sie stellen sicher, dass die erforderlichen Lehrkräfte zur Verfügung stehen und die laufenden Kosten des Lehrbetriebs aufgebracht werden können.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Sie halten die Zweckbindungsfristen ein.

Nicht gefördert werden

  • Bauunterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
  • Verbrauchsmittel,
  • Unterrichtsmaterial.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

70174 Stuttgart

0711 1230

wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) von Bun.