Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren
Worum es geht
Wenn Sie anwendungsorientiert im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihr anwendungsnahes Projekt zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch Automatisierung und digitale Vernetzung.
Gefördert werden komplexe, anwendungsorientierte Vorhaben zu praxistauglichen Lösungen für konkrete Mobilitätsbedarfe, insbesondere zu den folgenden Themen:
- autonome und vernetzte Mobilität im öffentlichen Verkehr im städtischen und im ländlichen Bereich,
- autonome und vernetzte Mobilität in Güterverkehr und Logistik,
- Interaktion zwischen Fahrzeug, Passagieren und Umwelt,
- neue Transportmittel, beispielsweise Transportroboter,
- Kombination und Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere auf anderen Verkehrsträgern,
- Überwachung und Unterstützung fahrerloser Fahrzeuge durch eine Technische Aufsicht, auch mittels fahrzeugexterner Infrastruktur,
- Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Der Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Für die Erstellung von wissenschaftlichen Studien sind die zuwendungsfähigen Kosten beziehungsweise Ausgaben auf 200.000 EUR (maximaler Förderanteil 100.000 EUR) begrenzt.
- Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen ein. Sie können Ihre Projektskizze nur im Rahmen eines gesonderten Förderaufrufs einreichen. Förderaufrufe werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht.
- In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Die Projektskizzen zur Förderung von Maßnahmen konnten gemäß des ersten Förderaufrufs bis zum 21.10.2022 um 23:59 Uhr online bei der Bewilligungsbehörde über das Internet-Portal easy-Online eingereicht werden (Ausschlussfrist).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Gebietskörperschaften,
Stiftungen und
Vereine.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet.
- Ihr Projekt ist von erheblichem Bundesinteresse, welches Sie ohne Gewährung der Zuwendung nicht oder nicht in dem Umfang durchführen würden.
- Die Antragstellenden besitzen die notwendigen Qualifikationen und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren von Bundesministerium .