Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Schleswig-Holstein
- Bereich
- Außenwirtschaft
- Stand
- 09.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie sich mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) an einem Gemeinschaftsbüro im Ausland beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Gemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland, falls diese dazu dienen, das dortige Potenzial für außenwirtschaftliche Kontakte zu erkunden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Firmengemeinschaftsbüro, falls diese mindestens EUR 3.000 betragen. Sie erhalten den Zuschuss für maximal 18 Monate.
Richten Sie bitte Ihren Antrag spätestens 3 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- An förderfähigen Firmengemeinschaftsbüros müssen mindestens 3 Unternehmen teilnehmen. Mindestens 2 Unternehmen müssen dabei aus Schleswig-Holstein stammen.
- Nicht gefördert werden Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur sowie landwirtschaftliche Primärproduktion.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
24103 Kiel
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) von Bundesministerium für Wirtschaft .
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