Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Worum es geht

Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt in einem benachteiligten Gebiet in Hessen wirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft nutzen.

Das Land zahlt Ihnen mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die Ihnen im Vergleich mit Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt zwischen EUR 25,00 und EUR 180,00 je Hektar, abhängig von der Ertragsmesszahl und dem Anteil der förderfähigen Hauptfutterfläche.

Bis zu einer Betriebsgröße von 100,00 Hektar förderfähiger Fläche beträgt Ihr Zuschuss 100 Prozent. Bei einer Betriebsgröße von 100,01 bis 250,00 Hektar beträgt Ihr Zuschuss 80 Prozent und bei einer Betriebsgröße von 250,01 bis 500,00 Hektar 60 Prozent der errechneten Ausgleichszulage.

Bei den über 500,00 Hektar je Betrieb hinausgehenden Flächen erhalten Sie keine Förderung.

Wenn Sie Ihren Betriebssitz in Hessen haben, aber eine Fläche außerhalb von Hessen bewirtschaften, erhalten Sie EUR 25,00 je Hektar.

Richten Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jeweils bis zum 15.5. eines Jahres an die für Sie zuständige Landrätin oder den zuständigen Landrat. Informationen erhalten Sie auch bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und -inhaber beziehungsweise Zusammenschlüsse dieser, die ihren Betriebssitz in Hessen haben und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in benachteiligten Gebieten ausüben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine förderfähige Fläche von mindestens 3 Hektar in aus erheblich naturbedingten oder spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten bewirtschaften.
  • Sie müssen mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb die Anforderungen der Konditionalität nach EU-Verordnung zu GAP-Strategieplänen erfüllen.
  • Für Flächen, die stillgelegt sind oder die aus der Erzeugung genommen wurden, erhalten Sie keine Förderung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt

www.kreisnavigator.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) von Bundesministerium für Wirts.