Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Worum es geht
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt in einem benachteiligten Gebiet ein landwirtschaftliches Unternehmen führen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt zahlt Ihnen als Landwirtin oder Landwirt einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie in benachteiligten Gebieten wirtschaften.
Sie erhalten die Förderung in Gebieten in Sachsen-Anhalt bis zur Ertragsmesszahl 37.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
EUR 45,00 je Hektar bei einer Ertragsmesszahl unter 33 und
- EUR 25,00 je Hektar bei einer Ertragsmesszahl von 33 bis 37.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 15.5. eines Jahres an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Flächen in benachteiligten Gebieten, für die Sie eine Ausgleichszulage erhalten, landwirtschaftlich bewirtschaften.
- Sie müssen die einschlägigen Cross-Compliance-Vorschriften erfüllen.
- Für Flächen, die stillgelegt sind, aus der Erzeugung genommen wurden oder die aus sonstigen Gründen nicht produktiv genutzt werden, erhalten Sie keine Förderung.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete von Bundesministerium für Wirtschaft.