Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Worum es geht

Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und Finanzierungsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten.

Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe und auch Gartenbau durch direkte Ausfallbürgschaften, wenn Sie nicht genug bankmäßig ausreichende Sicherheiten haben. Sie können auch eine Bürgschaft für Leasingfinanzierungen erhalten.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe,
  • Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen,

Deckung des Betriebsmittelbedarfs

  • Kontokorrent- und Avalkredite.
  • Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft.
  • Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, jedoch maximal EUR 1,25 Millionen. Der zu verbürgende Kreditbedarf muss mindestens EUR 25.000 betragen.
  • Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre. Bei zu verbürgenden Programmdarlehen der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten kann davon abgewichen werden.
  • Ihren Antrag stellen Sie bitte über Ihre Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen den zu verbürgenden Kredit zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwenden.
  • Sie müssen den Kredit soweit wie möglich absichern.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Sanierungs- und Akzeptkredite,

Kredite an Vergnügungsbetriebe sowie

  • Konsolidierungsmaßnahmen.
  • Für bereits ausgereichte Kredite können Sie grundsätzlich keine nachträgliche Verbürgung erhalten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bürgschaftsbank Bayern GmbH

80333 München

089 5458570

www.bb-bayern.de/

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