Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Worum es geht

Wenn Sie Fachkräfte beschäftigen, die Menschen mit Asylhintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund bei der Integration in Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Integration in Ausbildung von Menschen mit Asylhintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.

Sie bekommen die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften, die in den Phasen Akquise, Beratung und Betreuung, Vermittlung sowie Nachsorge mit jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Zielgruppe, (möglichen) Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieben und Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partnern zusammenarbeiten.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Bitte nehmen Sie mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Kontakt auf, bevor Sie einen Antrag stellen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger, die entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung über einen längeren Zeitraum durchgeführt haben (beispielsweise Kommunen).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zur Zielgruppe gehören Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Ausbildungsduldung, Geduldete mit einer Beschäftigungsduldung sowie bei Bedarf Personen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen, die einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen.
  • Sie setzen Fachkräfte ein, die über die notwendigen fachlichen Qualifikationen verfügen.
  • Sie leisten einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Bei der Antragstellung müssen Sie eine aktuelle arbeitsmarkpolitische Stellungnahme der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit vorlegen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

80539 München

089 21924078

www.stmi.bayern.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge von Bundesministerium für Wirtschaft und.