Ausbau der Geodateninfrastruktur
Worum es geht
Wenn Sie investive und investitionsfördernde Maßnahmen für den Ausbau der Geodateninfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Brandenburg unterstützt investive und investitionsfördernde Maßnahmen für den weiteren Ausbau der Geodateninfrastruktur (GDI).
Sie erhalten die Förderung für folgende Leistungen:
Datenaufbereitung
- GDI-konforme Aufbereitung von digitalen Daten mit Raumbezug zur Bereitstellung insbesondere über ein Geoportal,
- Digitalisierung von lediglich analog vorliegenden Informationen mit Raumbezug einschließlich GDI-konformer Aufbereitung,
- Erfassung von Informationen, die bisher weder als analoge noch als digitale Daten mit Raumbezug vorliegen, einschließlich GDI-konformer Aufbereitung,
Geoportale
Erstellung von Geoportalen,
Beschaffung von Hard- und Software für die erstellten Geoportale und
- externes Projektmanagement oder Projektcontrolling im Zusammenhang mit Geoportalen.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 für Datenaufbereitung beziehungsweise EUR 5.000 für Geoportale betragen (Bagatellgrenze).
- Ihren Antrag stellen Sie bitte auf den entsprechenden Formularen bei der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Gemeindeverbände und Zweckverbände des Landes Brandenburg.
Mehrere Einrichtungen können bei einer Kooperation einen gemeinsamen Zuwendungsantrag stellen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahme muss den Grundsätzen und Zielen der Geodateninfrastruktur Berlin/Brandenburg entsprechen.
- Die Ergebnisse der Förderprojekte müssen Teil der Geodateninfrastruktur Brandenburg werden.
- Die Daten müssen einen Mehrwert für die Geodateninfrastruktur darstellen und dieser grundsätzlich mindestens über das Geoportal Brandenburg bereitgestellt werden.
- Ihre Maßnahme muss bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)
14473 Potsdam
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ausbau der Geodateninfrastruktur von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimas.