Aus- und Fortbildung sowie innovative Maßnahmen im Abwasserbereich (AbwInnovRL)
Worum es geht
Wenn Sie als Einrichtung im Bereich Abwasser in die Gewässergüte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen fördert Sie aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe bei Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte.
Sie erhalten die Förderung für Pilotanlagen, Pilotprojekte sowie die Ausbildung und Fortbildung des Personals, das die Abwasseranlagen betreut.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
bei Pilotanlagen bis zu 70 Prozent,
bei Pilotprojekten bis zu 100 Prozent und
bei Fortbildungsmaßnahmen bis zu 50 Prozent
- der förderfähigen Ausgaben.
- Für die Ausbildung einer Fachkraft für Abwassertechnik und zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice erhalten Sie vom 1. bis zum 3. Ausbildungsjahr je EUR 7.700, EUR 4.600 und EUR 1.500.
- Für Erfahrungsaustausche, Schulungen und Seminare innerhalb der Kläranlagen- und Kanalnachbarschaften beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent für den Anteil Thüringens an den förderfähigen Ausgaben.
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 8 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
- Körperschaften des öffentlichen Rechtes, insbesondere Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände,
- die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) des Landesverbandes Sachsen/Thüringen sowie
- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Für Pilotanlagen müssen Sie wasserrechtliche Genehmigungen und geprüfte Vorplanungsunterlagen vorlegen.
- Für Pilotprojekte sowie für Erfahrungsaustausche, Schulungen und Seminare innerhalb der Kläranlagen- und Kanalnachbarschaften reichen Sie Konzepte ein.
- Bei der Ausbildung von Personal legen Sie den Ausbildungsbedarf und die Perspektiven für die Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss bei der Antragstellung dar.
- Pilotanlagen und Pilotprojekte müssen vom zuständigen Ministerium befürwortet werden. Sie holen die fachliche Entscheidung vor Antragstellung ein.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Aus- und Fortbildung sowie innovative Maßnahmen im Abwasserbereich (AbwInnovRL) .