Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Worum es geht

Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Prämie des Landes Bremen erhalten.

Das Land Bremen zahlt Ihnen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung in einem nicht akademischen Berufsfeld eine finanzielle Prämie als Anreiz für die berufliche Weiterbildung.

Die Prämie beträgt für Anträge, die bis zum 28.02.2025 eingereicht wurden, 4.000 EUR und für Anträge ab dem 01.03.2025 1.300 EUR. Für Anträge mit Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses ab dem 01.03.2025 gilt die Prämie in Höhe von 1.300 EUR. Anträge, die vor Ausstellung des Prüfungszeugnisses eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Zur zeitlich befristeten Abfederung der Absenkung der Prämie ab dem 01.03.2025 kann unter bestimmten Voraussetzungen weitere 1.300 EUR freiwillige Leistung gezahlt werden. Dies gilt für bewilligte Anträge für die Aufstiegsfortbildungs-Prämie, die im Zeitraum 01.03.2025 bis einschließlich 31.08.2025 gestellt wurden und für die eine Aufstiegsfortbildungs-Prämie in Höhe von 1.300 EUR gezahlt wird. Nähere Informationen können Sie der Richtlinienergänzung "Zeitlich befristete Ergänzung zur Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung" entnehmen (siehe Rechtsgrundlage).

Ihren Antrag auf die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie stellen Sie bitte über das Kundenportal der NBank (siehe weiterführende Links).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Zahlung der Prämie ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie einen Fortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erworben haben.
  • Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen befinden.
  • Die Abschlussprüfung muss nach dem 01.01.2019 abgelegt worden sein. Entscheidend hierfür ist das Datum des Prüfungszeugnisses.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 27.01.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

28195 Bremen

www.soziales.bremen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Aufstiegsfortbildungs-Prämie von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschut.