Arbeit Inklusiv
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Baden-Württemberg
- Bereich
- Arbeit, Gesundheit & Soziales
- Fördergeber
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg fördert vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zwischen Ihnen als Arbeitgeberin und Arbeitgeber und schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen durch Gewährung von ergänzenden Lohnkostenzuschüssen. Darüber hinaus werden sozialversicherungsrechtlich eingeschränkte Arbeitsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Budget für Arbeit unterstützt.
Sie erhalten die Förderung als Lohnkostenzuschuss.
Die Höhe des ergänzenden Lohnkostenzuschusses beträgt je nach Art des Arbeitsverhältnisses und der Beschäftigungsdauer zwischen 30 Prozent und 70 Prozent Ihrer Bruttogehaltsaufwendungen.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses über die örtlichen Integrationsfachdienste.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Sitz beziehungsweise Dienststelle in Baden-Württemberg, die schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen individuell geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Zur Zielgruppen gehören
- wesentlich behinderte Menschen nach § 155 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
- seelisch wesentlich behinderte Menschen ohne Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie
- im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Budget für Arbeit auch schwerbehinderte Menschen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nach § 58 SGB IX haben.
- Die Förderung ergänzt vorrangige gesetzliche Leistungen zur Förderung von schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Es muss sich um ein Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 15 Wochenstunden (in Inklusionsunternehmen mindestens 12 Wochenstunden) handeln.
- Darüber hinaus gelten weitere spezifische Vorgaben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
76133 Karlsruhe
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Arbeit Inklusiv von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert.
Verwandte Programme
Was wir im selben Durchgang prüfen würden.
ZuschussThüringenAktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der ArmutsbekämpfungWenn Sie Maßnahmen planen, mit denen junge benachteiligte Menschen an die Erwerbstätigkeit herangeführt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
ZuschussbundesweitESF-Bundesprogramm – „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)Wenn Sie das Weiterbildungsangebot in Ihrem Unternehmen ausbauen und damit die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern oder auch Fachkräfte sichern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
ZuschussSchleswig-HolsteinESF Plus – Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und LangzeitarbeitslosenFörderung von Konzepten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Bürgergeld beziehen.Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
ZuschussSachsenESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027Wenn Sie berufliche Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben zur Integration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
ZuschussSachsenESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – A – JugendberufshilfenWenn Sie niedrigschwellige Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
ZuschussSachsenESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – B – ProduktionsschulenWenn Sie Maßnahmen mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen ZusammenhaltMehr in der Förderdatenbank: Gesundheit & Soziales in Baden-Württemberg · Förderprogramme in Baden-Württemberg · Förderprogramme für Arbeit · Förderprogramme für Gesundheit & Soziales