Anteilige Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeughersteller und Luftfahrtausrüster (Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen)
- Förderart
- Darlehen
- Region
- Bundesweit
- Stand
- 09.04.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Luftfahrtunternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei der Umsetzung von Forschungs- und Technologievorhaben für die zivile kommerzielle Luftfahrt am Standort Deutschland.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der experimentellen Entwicklung vor allem von Klimaschutztechnologien in folgenden Bereichen:
- alternative klimaneutrale Antriebssysteme, dazu gehören auch batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für unterschiedliche Anwendungshorizonte,
- Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik sowie
- Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme.
- Darüber hinaus können Sie auch eine Förderung für Vorhaben in anderen Innovationsbereichen wie zum Beispiel Lärmreduktion oder Digitalisierung erhalten.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen in den folgenden Formen: als unbedingt rückzahlbares Darlehen, als bedingt rückzahlbares Darlehen oder als Kombination aus beiden.
- Die Höhe des Darlehens beträgt für kleine Unternehmen bis zu 55 %, für mittlere Unternehmen bis zu 50 % und für große Unternehmen bis zu 40 % der förder- und finanzierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten.
- Der maximale Darlehensbetrag beläuft sich auf 25 Millionen EUR (25.000.000 EUR) pro Unternehmen und Vorhaben.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag per E-Mail beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Referat IVA7 ein.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12.2028 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie unter anderem
über das notwendige technologische, betriebswirtschaftliche und betriebswissenschaftliche Potenzial verfügen, um anspruchsvolle und risikoreiche Projekte durchzuführen und deren Ergebnisse umzusetzen,
über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und
einen Umsatz erwirtschaften, der in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der beantragten Förderung steht.
Die Förderung ist an folgende weitere Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen und die kommerzielle Nutzung der Ergebnisse muss mit einem nennenswerten Wertschöpfungsanteil in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR verbunden sein.
- Zu fördernde Aktivitäten müssen auf den zivilen, kommerziellen Luftfahrtmarkt ausgerichtet sein und ein eigenes Entwicklungs-, Markt- und Programmrisiko aufweisen.
- Die Ergebnisse Ihres Entwicklungsvorhabens sollen einen Technologiereifegrad von Stufe 5 bis Stufe 8 aufweisen und müssen dabei eine marktnahe Verwertungsperspektive und einen strategischen Mehrwert für Ihr Unternehmen haben.
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Anteilige Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeughersteller und.
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