Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Worum es geht

Wenn Sie regelmäßig Großraum- und Schwerguttransporte (GST) im Linienverkehr mit Schiffen auf deutschen Bundeswasserstraßen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Wasserstraße.

Gefördert werden ein regelmäßig betriebener GST-Linienverkehr mit Schiffen. Der Linienverkehr muss mindestens zwischen 2 Umschlagorten an Wasserstraßen eingerichtet sein und in einem regelmäßigen Rhythmus angeboten werden, mit mindestens 1 bis 2 Fahrten pro Monat.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, die den GST-Linienverkehr auf Wasserstraßen betreiben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Mindestens einer der Umschlagorte des GST liegt an einer Bundeswasserstraße.
  • Sie richten den Linienverkehr langfristig ein und wollen das Angebot über den Bewilligungszeitraum hinaus anbieten.
  • Sie haben mit dem Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

53121 Bonn

+49 228 7090-0

www.gdws.wsv.bund.de/DE/startseite/startseite_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bund.