Ankauf von Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Worum es geht

Wenn Sie Mietwohnraum für Menschen mit besonderem Integrationsbedarf bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hamburg fördert Ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von bestimmten Zielgruppen mit besonderem Integrationsbedarf. Zu diesen Zielgruppen zählen Frauen aus Frauenhäusern, Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen, Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen, Menschen, die aus stationären Einrichtungen oder Haft kommen sowie unterstützungsbedürftige Jungerwachsene aus betreuten Jugendwohnungen und aus öffentlicher Unterbringung.

Sie bekommen die Förderung im

  • Programm A für den Erwerb von einmaligen Belegungsrechten mit einer Mietpreisbindung für höchstens 10 Jahre und
  • Programm B für den Erwerb von langfristigen Belegungsrechten mit einer Förderlaufzeit von 20 Jahren.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt im Programm A einmalig 15.000 EUR und im Programm B 25.000 EUR.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen.

Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft.

Ihre Mietwohnung muss zur Vermietung als Wohnraum frei sein und darf keinen anderweitigen Belegungsbindungen unterliegen.

Die Wohnung muss zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet und in sich abgeschlossen sein.

Ihre Mietwohnung muss die wesentlichen Merkmale einer Normalwohnung gemäß Mietspiegel haben und über eine Sammelheizung beheizt werden. Sie muss in Programm A mindestens 25 Quadratmeter, in Programm B mindestens 30 Quadratmeter groß sein.

Ihre Wohnungen in den Gebieten Mümmelmannsberg, Steilshoop und Neuallermöhe-West sowie Wilhelmsburg erhalten in Programm B keine Förderung.

Die Miete ergibt sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Hamburger Mietenspiegel und den Grenzen für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß an Angaben der Sozialbehörde.

Sie dürfen normalerweise nur unbefristete Miet- und Nutzungsverträge abschließen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

20097 Hamburg

+49 40 24846-0

www.ifbhh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ankauf von Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierig.