Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)
Worum es geht
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in Maßnahmen für eine umweltschonende und nachhaltige Bewirtschaftung der Kulturlandschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder jährliche Zahlungen erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die zur nachhaltigen, umweltschonenden Bewirtschaftung der Kulturlandschaft beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und ökologischen Landbaus, des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) und der moorbodenschonenden Bewirtschaftung („Moorbauernprogramm“).
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen innerhalb Ihres Gesamtbetriebs, innerhalb eines Betriebszweigs, für Maßnahmen auf Einzelflächen und in der Tierhaltung zur Umstellung beziehungsweise Beibehaltung der Bewirtschaftung Ihres gesamten Betriebs nach den Kriterien des ökologischen Landbaus.
Darüber hinaus erhalten Sie die Förderung für freiwillige Aktivitäten
- zum Klima-, Boden- und Wasserschutz,
- zur Förderung der Biodiversität,
- zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume und der Lebensgrundlagen wild lebender Tierarten und wild wachsender Pflanzenarten,
- zum Erhalt historischer Kulturlandschaften und Landschaftsteilen von besonders charakteristischer Eigenart.
- Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als jährliche Zahlung für den jeweiligen Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum oder in Form eines Zuschusses.
- Die Höhe der Förderung hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online über das iBALIS-Serviceportal zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, die eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von mindestens 3 Hektar selbst bewirtschaften,
- Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe auch unter 3 Hektar LF,
- Weinbaubetriebe,
Alm- und Weidegenossenschaften sowie
Landschaftspflegeverbände.
Bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) sind darüber hinaus je nach Vorhaben antragsberechtigt:
- Landwirtinnen und Landwirte,
- Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten,
- sonstige Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter einschließlich Jagdgenossenschaften sowie anerkannte Naturschutzvereine, auch wenn sie im Einzelfall weniger als 3 ha (mindestens jedoch 0,1 ha) landwirtschaftlich nutzbare Fläche bewirtschaften,
- sonstige Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter einschließlich deren Zusammenschlüsse (einschließlich Jagdgenossenschaften, anerkannte Naturschutzvereine, Landschaftspflegeverbände sowie andere Verbände/Vereine).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Wenn Sie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf Einzelflächen durchführen, müssen diese Flächen in Bayern liegen.
- Der Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum beginnt am 1.1. des ersten Verpflichtungsjahres und endet zum 31.12. des letzten Verpflichtungsjahres, unabhängig vom Datum der Antragstellung. Je nach Art Ihres Vorhabens beträgt der Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum 2 oder 5 Kalenderjahre.
- Darüber hinaus muss Ihr Vorhaben weitere programmspezifische Voraussetzungen erfülllen.
- Von der Förderung sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, beispielsweise Landkreise und Gemeinden, und Teilnehmergemeinschaften ausgeschlossen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) von Bundesministerium für Wi.