Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Förderart
Darlehen
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit dem zinsgünstigen Kredit „Wachstum und Wettbewerb“ bei der Finanzierung von Investitionen.

Sie erhalten den Kredit für folgenden Vorhaben:

  • Bau, Kauf und Modernisierung von Betriebsgebäuden und baulichen Anlagen,
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen,
  • Kauf von Grundstücken,
  • Kauf von Maschinen und Fahrzeugen,
  • allgemeine Kosten im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen.
  • Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
  • Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
  • Ihren Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
  • Sie können das Darlehen mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen,
  • Unternehmen der Ernährungswirtschaft,
  • Unternehmen des Ernährungshandwerks,
  • forstwirtschaftliche Unternehmen.
  • Das Vorhaben dient der Errichtung einer neuen oder der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte.
  • Das Vorhaben dient der Diversifizierung der Produktion in neue, zusätzliche Produkte.
  • Das Vorhaben dient einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • der Kauf von Unternehmensanteilen,
  • Unternehmenskäufe und -übernahmen,
  • der Kauf von Betriebsmitteln,
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur,
  • Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher und fischwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie
  • Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

60486 Frankfurt am Main

+49 69 2107-700

www.rentenbank.de/kontakt/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb von Bundesministerium .

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