Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb
- Förderart
- Darlehen
- Region
- Baden-Württemberg
- Fördergeber
- L-Bank
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Die L-Bank unterstützt Sie als agrargewerbliches, ernährungs- oder forstwirtschaftliches Unternehmen mit einem zinsvergünstigten Kredit bei der Finanzierung von Investitionen in die Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Sie erhalten den Kredit für folgende Vorhaben:
- Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen,
- Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen,
- Erwerb von Grundstücken,
Kauf von Maschinen und Fahrzeugen sowie
- allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
- Wenn Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank oder L-Bank eine Bürgschaft übernehmen. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen zuständig, die L-Bank für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft gemäß KMU-Definition der EU. Hierzu zählen
- agrargewerbliche Handelsunternehmen,
- Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks,
- land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen,
- in Absprache mit der L-Bank auch forstwirtschaftliche Unternehmen.
Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.
- Sie müssen eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit ausüben.
- Ihr Vorhaben dient der Errichtung einer neuen oder der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion in neue, zusätzliche Produkte oder einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.
Nicht gefördert werden
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- alleinige Übernahmen von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen,
- der Erwerb von Betriebsmitteln,
- Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb von Bundesministerium .
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