Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Worum es geht
Wenn Sie in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig sind, können Sie ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 10 Millionen für den Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs bekommen.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit einem zinsgünstigen Kredit.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank gewährt Ihnen einen Kredit für folgende Vorhaben:
Erwerb von Betriebsmitteln,
Unternehmenskauf sowie
- Unternehmensübernahme.
- Die Förderung besteht in einem zinsgünstigen Darlehen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
- Sie beantragen die Förderung über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
- Sie können das Darlehen mit anderen Förderprogrammen kombinieren.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Das Darlehensprogramm „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen,
- Unternehmen der Ernährungswirtschaft,
- Unternehmen des Ernährungshandwerks,
- forstwirtschaftliche Unternehmen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- der Kauf von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition,
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur,
- Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- Umschuldungen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel von Bundesministerium für Wirts.