Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Worum es geht
Wenn Sie als agrar- oder ernährungswirtschaftliches Unternehmen einen zusätzlichen Bedarf an Betriebsmitteln haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Die L-Bank unterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit einem Kredit bei der Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs.
Sie bekommen die Förderung für
- den Erwerb von Betriebsmitteln,
- Unternehmenskäufe und -übernahmen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
- Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Hierzu zählen
- agrargewerbliche Handelsunternehmen,
- Unternehmen der Ernährungswirtschaft einschließlich des Ernährungshandwerks,
- land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen,
in Absprache mit der L-Bank auch forstwirtschaftliche Unternehmen sowie
Unternehmen der Bioenergieerzeugung, -speicherung oder -verteilung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.
- Sie müssen eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit ausüben.
Nicht gefördert werden
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur,
- Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- Umschuldungen,
- Erwerb von Unternehmensanteilen im Sinne einer Finanzinvestition,
- Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel von Bundesministerium für Wirts.