Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse nachhaltig verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie beim Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitätserzeugnisse.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für
- Veranstaltung von oder Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Märkten und Produktpräsentationen,
- Werbemaßnahmen und Verbraucherinformationen,
- Beratungsleistungen und Studien,
- Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen,
- zusätzliche projektbezogene Personalausgaben.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme und kann 50 Prozent bis 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen betragen. In einem Förderzeitraum von 2 Jahren können Sie jedoch maximal EUR 40.000 bis EUR 80.000 erhalten.
- Ihren Antrag stellen Sie spätestens 2 Monate vor dem geplanten Projektbeginn bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme
- Absatzgemeinschaften,
- sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter,
- Vereine und Verbände,
Unternehmen sowie
wissenschaftliche Einrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei Ihrem Projekt muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteurinnen und Akteuren der hamburgischen Agrarwirtschaft handeln.
- Ihr Projekt muss über eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage verfügen.
- Ohne Förderung ist es Ihnen nicht möglich, Ihr Projekt umzusetzen.
- Ihr Vorhaben darf nicht bereits gefördert worden sein oder eine Förderung nach anderen Bestimmungen erhalten (Ausschluss der Doppelförderung).
- Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeug.
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