4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Worum es geht

Wenn Sie in Niedersachsen die Arbeit von Jugendlichen in Jugendgruppen fördern und stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben örtlicher Jugendgruppen und -initiativen. So soll jungen Menschen die diskriminierungsfreie Teilhabe an den Angeboten der Jugendarbeit ermöglicht werden.

Es werden auf regionaler und auf Landesebene Einzelprojekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen gefördert und auch übergreifende beziehungsweise koordinierende Projekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Projekt zwischen EUR 1.500 bis maximal EUR 10.000 pro vollem Projektjahr, aber pro Monat durchschnittlich nicht mehr als EUR 850,00.

Für ein maximal einjähriges Folgeprojekt erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Hauptprojekts. Diesen Zuschuss müssen Sie separat beantragen.

Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. als Erstempfänger kann einmal jährlich auf der Grundlage der zu erwartenden Förderanträge der Letztempfänger einen Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen.

Das Antragsverfahren für die Letztempfänger regelt der Landesjugendring Niedersachsen e.V. als Servicestelle. Es erfolgt ausschließlich online.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Als Erstempfänger ist der Landesjugendring Niedersachsen e. V. antragsberechtigt. Diese Servicestelle ist mit der Umsetzung des Programms beauftragt und erhält selbst keine Förderung.

Letztliche Empfänger der Leistungen sind

  • Ortsgruppen und Kreis- und Bezirksverbände der auf Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände beziehungsweise Träger der Jugendarbeit, deren Jugendeinrichtungen und -institutionen sowie Untergliederungen der Mitgliedsverbände von als förderungswürdig anerkannten Dachverbänden,
  • kommunale Jugendringe und vergleichbare Zusammenschlüsse von örtlichen Jugendgruppen,
  • freie ehrenamtlich geführte Jugendgruppen (Jugendinitiativen) ohne Landesverband sowie
  • für Projekte mit überwiegend übergreifender beziehungsweise koordinierender Funktion auch die auf der Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände
  • mit Sitz in Niedersachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Projekt muss in Niedersachsen verwirklicht werden.
  • Sie müssen ein neues Projekt planen, das Themenschwerpunkte aus den Bereichen Beteiligung, Vielfalt, Engagement und Experimentelles aufweist und neue Ansätze und Methoden der Jugendarbeit aufnimmt.
  • Ihr Projekt muss die Prinzipien des Gender Mainstreamings berücksichtigen und sich mit anderen Projekten in der jeweiligen Region und/oder mit einem ähnlichen Schwerpunkt vernetzen.
  • Die Projekte sollen von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen vorbereitet und durchgeführt werden. Mindestens eine an der Organisation des Projekts beteiligte Person muss im Besitz einer gültigen Jugendgruppenleitercard (Juleica) sein.
  • Wenn Sie ein Projekt mit einer Förderung von mehr als EUR 5.000 durchführen, soll dieses eine übergreifende sowie koordinierende Funktion für andere Projekte haben.
  • Die Laufzeit Ihres Projekts beträgt mindestens 3 bis höchstens 24 Monate.
  • Bei Projekten mit einer Fördersumme von mehr als EUR 2.500 muss der Zuwendungsempfänger eine juristische Person sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

31134 Hildesheim

05121 3040

soziales.niedersachsen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter 4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit von Bundesm.