Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie FLÜGGE

Programm · 3 Minuten

Bayern fördert Validierung von Forschungsergebnissen & Erfindungen und den Sprung in die Selbstständigkeit (FLÜGGE). Bis 500.000 €, Förderquote 30–60 %.

Vom Labor in den Markt – Bayern bezuschusst die Validierung deiner Forschungsergebnisse mit bis zu 500.000 €.

Das bayerische Programm fördert zwei Wege: Erstens die technische und wirtschaftliche Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen, um deren Marktreife zu prüfen. Zweitens unterstützt FLÜGGE Forscher beim Übergang in eine Gründerexistenz. Gefördert werden Personalkosten, Beratung, Material und Geräte. Die Förderquote richtet sich nach der Größe des Antragstellers: 30–60 % zuzüglich optionaler Aufschläge für Region und Innovationsgrad.

Voraussetzungen

  • Antragsteller ist Großunternehmen, KMU, Start-up, Commune oder Verein.
  • Sitz oder Niederlassung des Vorhabens liegt in Bayern (Bundesland BY).
  • Das Vorhaben zielt auf die Validierung von Forschungsergebnissen oder Erfindungen ODER auf den Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE).
  • Detailliertes Projektkonzept mit Darstellung von Innovationsgrad, Marktpotenzial und Umsetzbarkeit liegt vor.
  • Vollständiger und plausibler Kostenplan wird eingereicht.
  • Nachweise über die zugrundeliegenden Erfindungen oder Forschungsergebnisse sind beizufügen.
  • Rechtliche Konformität ist nachzuweisen; Berichtspflichten während und nach der Förderung sind einzuhalten.

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: projektbezogenes Personal im Zusammenhang mit der Validierung und Gründungsvorbereitung.
  • Beratungskosten: externe Beratungsdienstleistungen zur Validierung von Forschungsergebnissen oder Erfindungen und zur Gründungsunterstützung.
  • Materialkosten: Materialien und Verbrauchsgüter, die für das Validierungsvorhaben benötigt werden.
  • Gerätekosten: Anschaffung oder Miete von Geräten für die Durchführung der Validierung.

Typische Stolperfallen

Regionsbindung beachten

Das Programm gilt ausschließlich für Bayern. Unternehmen mit Vorhaben in anderen Bundesländern müssen auf vergleichbare Landesprogramme ausweichen.

Antrag vor Projektstart stellen

Kosten, die vor der offiziellen Bewilligung entstehen, sind in der Regel nicht förderfähig.

Berichtspflichten einplanen

Während und nach der Förderung bestehen Berichtspflichten. Fehlende oder verspätete Berichte können zur Rückforderung führen – plane diesen Aufwand im Projektbudget ein.

Förderquote hängt von der Unternehmensgröße ab

Großunternehmen erhalten maximal 30 % Förderquote, KMU und Start-ups 50 %. Eine falsche Größeneinstufung führt zu Korrekturen im Bescheid.

Antragsprozess

  • 11 – Förderfähigkeit prüfen. Vorhaben (Validierung oder FLÜGGE-Gründungsvorbereitung) und Unternehmenssitz müssen auf Bayern ausgerichtet sein.
  • 22 – Unterlagen vorbereiten. Erstelle Antragsformular, detaillierte Projektbeschreibung, vollständigen Kostenplan und Nachweise über Erfindungen oder Forschungsergebnisse.
  • 33 – Online-Antrag einreichen. Reiche den Antrag online über die Förderdatenbank Bayern oder direkt bei der zuständigen bayerischen Stelle ein.
  • 44 – Bewertung und Bescheid (ca. 3–6 Monate). Die Förderstelle bewertet Innovationsgrad, Marktpotenzial und Umsetzbarkeit und erteilt einen Zuwendungsbescheid.
  • 55 – Projekt durchführen und berichten. Berichtspflichten einhalten und Verwendungsnachweise fristgerecht einreichen.

Wie upsmart hilft

Wir gleichen dein Vorhaben gegen Kombinationsmöglichkeiten wie den Bayern Innovationsgutschein und EFRE Bayern ab — einschließlich Kumulierungsprüfung, damit keine Doppelförderung derselben Kosten entsteht. Passende Förderquoten-Aufschläge für Region und Innovationsgrad berücksichtigen wir dabei. Den Antragsentwurf schreiben wir prüfungsreif; dein Team entscheidet. Feste Konditionen, keine Exklusivbindung.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Grundsätzlich kombinierbar mit anderen bayerischen Förderprogrammen (z. B. Bayern Innovationsgutschein, EFRE Bayern), sofern keine Doppelförderung derselben Kosten entsteht. Bundesprogramme wie EXIST Forschungstransfer können ergänzend für Gründungsvorhaben geprüft werden.

Häufige Fragen

Antragsberechtigt sind Großunternehmen, KMU, Start-ups, Kommunen und Vereine – vorausgesetzt, das Vorhaben ist auf Bayern ausgerichtet.

Die Förderdatenbank nennt einen Richtwert von bis zu 500.000 € pro Projekt. Die genaue Höhe hängt von der Antragstellergröße und den förderfähigen Projektkosten ab.

Die Validierungsförderung zielt auf den Nachweis der Marktreife von Forschungsergebnissen und Erfindungen. FLÜGGE unterstützt Wissenschaftler konkret beim Übergang in eine unternehmerische Selbstständigkeit.

Nein. Die Antragstellung erfolgt laufend ohne fixen Stichtag. Die Bearbeitungsdauer beträgt erfahrungsgemäß ca. 3–6 Monate.

Personalkosten, externe Beratungskosten, Materialkosten und Gerätekosten (Kauf oder Miete) für das Validierungs- oder Gründungsvorhaben.

Weiterlesen im Blog

Leitfaden Förderung für Startups & Gründer

Primärquellen

  • Förderdatenbank des Bundes – Validierungsförderung & FLÜGGE Bayern— Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft – Förderprogramme Technologietransfer— Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

30-minütige Demo am konkreten Fall. Wir zeigen Ihnen, wie die Plattform Förderprogramme strukturiert und Doppelförderungen mit anderen Programmen sichtbar macht.

Investitionen

Aus dem Lesen wird ein Antrag.

Wenn das für dein Vorhaben zutrifft, sagen wir dir in dreißig Minuten, welches Programm passt und welches sich ausschließt.