INVEST-Zuschuss für Wagniskapital

Programm · 3 Minuten

INVEST erstattet Business-Angels 20 % ihrer Investition in junge innovative Unternehmen. Bis zu 100.000 € Erwerbszuschuss pro Investor und Jahr. Voraussetzung: WZ-Code-Whitelist.

20 % Erwerbszuschuss auf Wagniskapital — für Business-Angels und ihre Zielunternehmen.

INVEST senkt das Risiko von Business-Angel-Investitionen: Privatpersonen, die in junge innovative Unternehmen investieren, bekommen 20 % ihrer Investition als Zuschuss vom BAFA. Kernhürde: das Zielunternehmen muss in einem WZ-Code auf der offiziellen Whitelist tätig sein.

Voraussetzungen

  • Zielunternehmen: Kapitalgesellschaft (UG/GmbH/AG) mit Sitz in EU/EWR, aktiv in Deutschland.
  • Zielunternehmen: max. 10 Jahre seit Gründung, max. 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Bilanzsumme max. 10 Mio €.
  • Zielunternehmen: in einem WZ-Code auf der BAFA-Whitelist tätig (regelmäßig aktualisiert).
  • Investor: natürliche Person, EU-Bürger:in, keine Verbindung zum Zielunternehmen vor der Investition.
  • Mindestinvestition: 10.000 € pro Investor, Haltedauer mindestens 3 Jahre.

Förderfähige Kosten

  • Kapitaleinlage (Beteiligung am Stammkapital, Agio, Wandeldarlehen mit Wandlungspflicht).

Typische Stolperfallen

WZ-Code nicht auf der Whitelist

Die Whitelist listet förderfähige Wirtschaftszweige. Viele B2C-Services und klassische Handelstätigkeiten sind ausgeschlossen. Vor Investition prüfen — sonst ist die Förderung auch bei perfekter formaler Antragstellung verloren.

Antrag auf Förderfähigkeit nachträglich

Der Antrag auf Förderfähigkeit muss **vor** der Investition gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt — auch wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind.

Haltedauer unterschritten

Wer die Anteile vor Ablauf der 3-Jahres-Haltedauer verkauft, muss den Erwerbszuschuss vollständig zurückzahlen. Ausnahme nur bei wirtschaftlicher Notwendigkeit (Insolvenz, etc.).

De-Minimis-Grenze gesprengt

Der Erwerbszuschuss zählt für das Zielunternehmen als De-Minimis-Beihilfe. Zusammen mit anderen De-Minimis-Förderungen (z. B. Gründungszuschüsse, Innovationsgutscheine) kann die 300.000-€-Grenze überschritten werden.

Antragsprozess

  • 1. Antrag auf Förderfähigkeit (Zielunternehmen). Das Zielunternehmen stellt beim BAFA einen Antrag auf Förderfähigkeit. BAFA prüft Größen-, Altersgrenze und WZ-Code.
  • 2. Investitionsvollzug. Business-Angel investiert (Stammkapital-Einlage, Agio, Wandeldarlehen), Anteile werden im Handelsregister eingetragen.
  • 3. Zuschussantrag (Business-Angel). Innerhalb von 3 Monaten nach Handelsregister-Eintragung: Antrag auf Erwerbszuschuss beim BAFA, Nachweis der Investition + Bestätigung des Zielunternehmens.
  • 4. Auszahlung. BAFA prüft und zahlt 20 % der Investition als Zuschuss an den Business-Angel aus.
  • 5. Haltedauer + optional EXIT-Zuschuss. Mindestens 3 Jahre halten. Bei Verkauf nach Jahr 3: optionaler EXIT-Zuschuss als Steuerausgleich auf realisierte Gewinne.

Wie upsmart hilft

Wir prüfen vor der Investition, ob das Zielunternehmen auf der WZ-Code-Whitelist steht, behalten die Frist für den Antrag auf Förderfähigkeit (vor der Investition) und die Frist für den Zuschussantrag (drei Monate nach Eintragung) im Blick, koordinieren zwischen Investor und Zielunternehmen und halten die De-minimis-Belastung in Kombination mit anderen Förderungen nach.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Kombinierbar mit EXIST, ZIM, Forschungszulage im Zielunternehmen. Für die Beteiligungssumme selbst gibt es kein paralleles Förderprogramm.

Häufige Fragen

Die Whitelist ist die Liste der Wirtschaftszweige (WZ 2008 Codes), für die INVEST gilt. Sie wurde mehrfach erweitert und umfasst heute Tech/IT, Medizintechnik, Biotech, Maschinenbau, Chemie, Umwelttechnik und weitere. Nicht enthalten: reiner Handel, Immobilien, Finanzdienstleistungen.

25 % Steuerausgleich auf den Veräußerungsgewinn nach mindestens 3 Jahren Haltedauer, gedeckelt auf 80 % der ursprünglichen INVEST-geförderten Investitionssumme.

Ja — bis 100.000 € Erwerbszuschuss pro Kalenderjahr, kumulativ bis 500.000 €. Verteilt über mehrere Zielunternehmen und Investitionsrunden möglich.

Antrag auf Förderfähigkeit: ca. 4–6 Wochen. Zuschussantrag nach Investition: ca. 8–12 Wochen bis Auszahlung.

Weiterlesen im Blog

INVEST-Zuschuss: WZ-Code-Whitelist

Primärquellen

  • INVEST-Richtlinie (BMWK)— BMWK
  • BAFA — INVEST-Portal— BAFA
  • WZ-Code-Whitelist (BAFA)— BAFA
  • De-Minimis-Verordnung (EU) 2023/2831— Europäische Kommission

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Investitionen

Aus dem Lesen wird ein Antrag.

Wenn das für dein Vorhaben zutrifft, sagen wir dir in dreißig Minuten, welches Programm passt und welches sich ausschließt.