50.000 bis 5 Mio. EUR Zuschuss — KMU bekommen bis zu 50 % auf Vorhaben in Innovation, Klima und Digitalisierung.
Das EFRE-Programm Niedersachsen 2021-2027 ist das Operationelle Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für das Land Niedersachsen in der EU-Förderperiode 2021-2027. Es vergibt Zuschüsse über thematische Förderaufrufe in den Bereichen Innovation und Forschung (PO 1), Digitalisierung und KMU-Wettbewerbsfähigkeit (PO 1), Klimaschutz und Energieeffizienz (PO 2), regionale Entwicklung und Zukunftsregionen (PO 5) sowie — für die Region Helmstedt-Wolfenbüttel-Salzgitter — Strukturwandel über den Just Transition Fund (JTF). Zentrale Bewilligungsstelle für unternehmensbezogene Aufrufe ist die NBank; für regionalbezogene Aufrufe die ÄfrLE. Konkrete Förderkonditionen ergeben sich erst aus dem jeweiligen Förderaufruf.
Voraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, an dem das geförderte Vorhaben durchgeführt wird (EFRE-Wirkort-Prinzip gemäß VO (EU) 2021/1060 Art. 63)
- Zugehörigkeit zum antragsberechtigten Personenkreis des jeweiligen Aufrufs (KMU, Großunternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Kommune, Verein, Cluster oder Konsortium — aufrufbezogen)
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Vorhaben darf nicht vor dem Bewilligungsbescheid beginnen (kein Vertragsabschluss, keine Investition, keine Auftragserteilung vor Bewilligung — AGVO Art. 6 Anreizeffekt; ANBest-P Niedersachsen; EFRE-Rahmenrichtlinie Niedersachsen)
- Antragsteller ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von AGVO Art. 2 Nr. 18 (soweit auf den jeweiligen Aufruf anwendbar)
- Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss aufgrund einer früheren rechtswidrigen Beihilfe (AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a)
- Keine Doppelfinanzierung: Dieselben Kosten dürfen nicht zusätzlich aus einem anderen EU-Fonds oder Bundesprogramm gefördert werden (VO (EU) 2021/1060 Art. 63 Abs. 9)
- Beihilferechtliche Grundlage des Aufrufs (AGVO-Artikel oder De-minimis) muss eingehalten sein; bei De-minimis: kumulativer Cap von 300.000 EUR in drei Steuerjahren beachten (VO (EU) 2023/2831)
- Wirkungs- und Outputindikatorenplan mit Baseline, Zielwerten und Erhebungsmethode für mindestens einen Output- und Ergebnisindikator gemäß VO (EU) 2021/1060 Art. 16, 22 und Anhang I VO (EU) 2021/1058
- EU-Publizitätspflichten akzeptiert: EU-Emblem mit Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union', Website-Hinweis, bei größeren Investitionen Schild am Vorhabensort (VO (EU) 2021/1060 Art. 47-50)
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweislich gesichert (Eigenanteil + Förderung; Bonitätsnachweise je Aufruf; EFRE-Rahmenrichtlinie Niedersachsen)
- Vorhaben hält DNSH-Prinzip ein: kein erheblicher Schaden an den sechs EU-Umweltzielen (VO (EU) 2021/1060 Art. 9 Abs. 4); bei langlebigen Infrastrukturen Klimaresilienzprüfung erforderlich
- Bei JTF-Aufrufen zusätzlich: Sitz oder Wirkort in der JTF-Gebietskulisse Niedersachsen (vermutet Region Helmstedt-Wolfenbüttel-Salzgitter — am Territorialen Plan für gerechten Übergang Niedersachsen verifizieren; VO (EU) 2021/1056 Art. 7)
- Bei Zukunftsregionen-Aufrufen (PO 5): Vorhaben muss im Handlungskonzept der anerkannten Zukunftsregion verankert sein
Förderfähige Kosten
- Personalkosten: Eigenpersonal und externe Fachkräfte, die direkt am Projekt tätig sind, inkl. Sozialabgaben und Lohnnebenkosten
- Sachkosten: Materialien, Geräte, Maschinen, Softwarelizenzen, Reisekosten und andere direkte Projektausgaben
- Investitionskosten: Erwerb oder Herstellung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern (z. B. Gebäude, Maschinen, Anlagen), sofern aufrufbezogen förderfähig
- Beratungskosten: externe Beratungsleistungen, Gutachten und Prüfungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben
- Sonstige Projektkosten: Öffentlichkeitsarbeit, Publizitätsmaßnahmen (EU-Emblem, Schild am Vorhabensort), Publikationen und Veranstaltungen mit Projektbezug
- Gemeinkosten / Overhead: je nach Aufruf als Pauschale oder anteilig auf Basis vereinfachter Kostenoptionen (verification_pending je Aufruf)
Typische Stolperfallen
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Wer vor dem Bewilligungsbescheid einen Auftrag erteilt, einen Vertrag schließt oder eine Investition tätigt, verliert den Förderanspruch vollständig. Planungs- und Anbahnungsschritte sind unschädlich — aber kein Vertragsabschluss vor Bescheid.
Falsches Programmverständnis — kein Einheitsprogramm
EFRE Niedersachsen ist ein Operationelles Programm mit vielen Einzelaufrufen. Förderquote, Personenkreis, Stichtag und förderfähige Kosten unterscheiden sich je Aufruf — immer das konkrete Aufruf-Dokument prüfen.
Wirkungsindikatoren fehlen oder sind unrealistisch
Jeder Aufruf verlangt mindestens einen Output- und Ergebnisindikator mit Baseline und quantifiziertem Zielwert. Fehlt der Indikatorenplan oder sind die Zielwerte offensichtlich unrealistisch, wird der Antrag abgewertet oder abgelehnt.
Publizitätspflicht vergessen
EU-Emblem mit Schriftzug 'Kofinanziert von der Europäischen Union' muss in allen Kommunikationsmaterialien, auf der Website und — bei Investitionen ab dem Schwellenwert — als Schild am Vorhabensort sichtbar sein. Verstöße führen zu Finanzkorrekturen von typisch 2–25 % des Zuschusses (VO (EU) 2021/1060 Art. 47-50).
JTF-Gebietskulisse nicht geprüft
JTF-Aufrufe gelten nur für Vorhaben mit Sitz oder Wirkort in der genehmigten JTF-Gebietskulisse Niedersachsen (vermutet Region Helmstedt-Wolfenbüttel-Salzgitter). Antragsteller außerhalb dieser Kulisse sind nicht förderfähig — Verortung am Territorialen Plan für gerechten Übergang Niedersachsen prüfen.
Doppelfinanzierung
Dieselben Kostenpositionen dürfen nicht gleichzeitig aus EFRE/JTF und einem anderen EU-Fonds (z. B. Horizon Europe, ESF+) oder Bundesprogramm (z. B. ZIM) gefördert werden. Kombinationen verschiedener Fördermittel sind nur bei klar getrennten Kostenteilen möglich.
Belegaufbewahrung unterschätzt
Alle Belege, Verträge und Dokumente müssen mindestens 5 Jahre nach Programmschluss aufbewahrt werden (VO (EU) 2021/1060 Art. 82). Fehlende Belege bei einem Audit führen zur Rückforderung der betreffenden Kosten.
Antragsprozess
- 11 — Aufruf identifizieren. Auf europa-fuer-niedersachsen.niedersachsen.de oder nbank.de den passenden Aufruf suchen (Innovation, Digitalisierung, Klima, Zukunftsregionen, JTF). Stichtag, Bewilligungsstelle (NBank oder ÄfrLE), Förderquote und Beihilferahmen aus dem Aufruf-Dokument entnehmen.
- 22 — Eignung prüfen. Sitz oder Wirkort in Niedersachsen bestätigen; bei JTF: in der JTF-Gebietskulisse (vermutet Helmstedt-Wolfenbüttel-Salzgitter). KMU-Status, De-minimis-Kontingent und Unternehmensgesundheit (kein UiS, kein EU-Rückforderungsbeschluss) klären.
- 33 — Vorhabenkonzept und Indikatorenplan erarbeiten. Politikziel-Beitrag konkret argumentieren (z. B. CO2-Einsparung für PO 2, Innovationsgrad für PO 1). Wirkungsindikatoren mit Baseline, Zielwerten und Erhebungsmethode festlegen. DNSH-Selbstprüfung durchführen. Kosten- und Finanzierungsplan aufstellen.
- 44 — Skizze einreichen (Stufe 1, bei wettbewerblichen Aufrufen). Interessenbekundung oder Projekskizze im NBank-Kundenportal oder ÄfrLE-Portal einreichen. Inhalt: Ausgangslage, Ziele, Indikatoren, Konsortium (falls relevant), grobe Kosten. Bei Investitionslinien entfällt diese Stufe — direkter Vollantrag.
- 55 — Vollantrag einreichen (Stufe 2). Nach Aufforderung zur Vollantragstellung: detaillierte Vorhabenbeschreibung, Indikatorenplan, Kosten- und Finanzierungsplan, KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung, DNSH-Prüfung, Bonitätsnachweise, ggf. Konsortialvereinbarung und Publizitätskonzept im Portal einreichen.
- 66 — Prüfung und Bewilligungsbescheid abwarten. Bewilligungsstelle (NBank / ÄfrLE) prüft Antrag fachlich und beihilferechtlich. Kein Maßnahmenbeginn vor Bewilligungsbescheid.
- 77 — Vorhaben durchführen. Externe Aufträge nach UVgO / VOB / VgV vergeben und Vergabe dokumentieren. Belege lückenlos erfassen. Wirkungsindikatoren laufend erheben. Publizitätspflichten sofort umsetzen (EU-Emblem, Website, ggf. Schild).
- 88 — Verwendungsnachweis einreichen. Nach Vorhabenabschluss: Sachbericht, Indikatorenbilanz, zahlenmäßiger Nachweis (Belegliste, Rechnungen, Kontoauszüge, Vergabevermerke) und Publizitätsnachweise bei der Bewilligungsstelle einreichen. Belege danach mindestens 5 Jahre nach Programmschluss aufbewahren.
Wie upsmart hilft
Wir gleichen dein Vorhaben gegen alle aktiven EFRE-Niedersachsen-Aufrufe ab und sagen dir, welcher Aufruf passt, welcher AGVO-Artikel oder De-minimis-Cap gilt und wann der Stichtag fällt. Für den Vollantrag strukturieren wir Indikatorenplan, DNSH-Selbstprüfung und Kosten- und Finanzierungsplan — die drei häufigsten Ablehnungsgründe im Prüfverfahren.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich, wenn Kostenpositionen klar abgegrenzt sind (keine Doppelfinanzierung derselben Kosten): ZIM (BMWK) bei Forschungs- und Innovationsaufrufen, KfW-Darlehen (z. B. KfW 261) als Eigenanteil-Finanzierung, GRW-Investitionszuschüsse in strukturschwachen Regionen Niedersachsens, Horizon Europe bei Forschungsverbünden (andere Logik / Brüsseler Antragstellung). ESF+ Niedersachsen ergänzt EFRE bei Personal- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Häufige Fragen
Antragsberechtigt sind KMU, Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Vereine, Cluster und Konsortien — vorausgesetzt, der Sitz oder der Wirkort des Vorhabens liegt in Niedersachsen. Der konkrete Personenkreis variiert je Aufruf; er steht im jeweiligen Aufruf-Dokument auf europa-fuer-niedersachsen.niedersachsen.de.
Der Zuschuss liegt je Vorhaben zwischen 50.000 EUR und 5.000.000 EUR. Die Förderquote beträgt für KMU standardmäßig 40 % (max. 50 %), für Großunternehmen 30 % (max. 40 %) und für Kommunen sowie Forschungseinrichtungen 50 % (max. 60 %). Für Klimaschutz-, Digitalisierungs- und Regionalentwicklungsprojekte sind Aufschläge möglich. Die exakte Quote steht im jeweiligen Aufruf.
Zuerst den passenden Aufruf auf europa-fuer-niedersachsen.niedersachsen.de oder nbank.de suchen. Bei wettbewerblichen Aufrufen: Skizze einreichen, nach Aufforderung Vollantrag im NBank-Kundenportal oder ÄfrLE-Portal stellen. Bei Investitionslinien direkt Vollantrag.
Ja, sofern keine Kostenpositionen doppelt gefördert werden. Kombinationen mit ZIM, KfW-Darlehen, GRW-Zuschüssen und Horizon Europe sind möglich, wenn die Vorhabensteile klar abgegrenzt sind. Dieselben Kostenpositionen dürfen nur aus einer Quelle finanziert werden (VO (EU) 2021/1060 Art. 63 Abs. 9).
Der JTF fördert den Strukturwandel in Regionen, die vom Kohleausstieg betroffen sind. In Niedersachsen ist die vermutete Gebietskulisse die Region Helmstedt-Wolfenbüttel-Salzgitter (Braunkohle Helmstedter Revier lief 2016 aus). JTF-Aufrufe sind nur für Vorhaben mit Sitz oder Wirkort in dieser Gebietskulisse zugänglich — die genaue Abgrenzung im Territorialen Plan für gerechten Übergang Niedersachsen prüfen.
Weiterlesen im Blog
Förderstrategie im Innovationsprozess
Primärquellen
- Offizielles Programmportal EFRE Niedersachsen— Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB)
- Projektatlas EFRE Niedersachsen— MB Niedersachsen
- NBank — Investitions- und Förderbank Niedersachsen (Bewilligungsstelle)— NBank Niedersachsen
- MB Niedersachsen — Verwaltungsbehörde EFRE— Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
- Verordnung (EU) 2021/1060 — Common Provisions Regulation (CPR)— Europäisches Parlament / Rat der EU
- Verordnung (EU) 2021/1058 — EFRE-Verordnung— Europäisches Parlament / Rat der EU
- Verordnung (EU) 2021/1056 — JTF-Verordnung— Europäisches Parlament / Rat der EU
- Förderdatenbank des Bundes — Übersicht EFRE Niedersachsen— Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
30-minütige Demo am konkreten Fall. Wir zeigen Ihnen, wie die Plattform Förderprogramme strukturiert und Doppelförderungen mit anderen Programmen sichtbar macht.